01.5270 · Fragestunde. Frage · 2001-12-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Als Folge der bilateralen Verträge können insbesondere in den Grenzregionen die Löhne, die Beschäftigung und spezifische Erwerbstätigkeiten (beispielsweise im Baugewerbe und im Handwerk) unter Druck geraten. Aus diesem Grund müssen die Unternehmen in den Grenzregionen - sie sind teilweise schon durch ungleiche Kosten benachteiligt - zumindest im Sinne einer korrekten Gleichbehandlung einen Zugang zum Markt des Nachbarlandes (administrative Verfahren und Anforderungen) haben.
Ist der Bundesrat der Meinung, dass in den Grenzregionen die Gleichbehandlung sichergestellt ist?
Gedenkt der Bundesrat mit den Grenzkantonen zusammenzuarbeiten, um die Lage im Voraus zu prüfen und eventuelle Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen?
Welche konkreten Massnahmen ist er bereit zu ergreifen, um eine echte Gleichbehandlung sicherzustellen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.