02.039 · Geschäft des Bundesrates · 2002-05-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 15. Mai 2002 über zwei Grenzbereinigungsverträge mit Frankreich und Deutschland
Ausgangslage
Die Teilkanalisierung von Grenzbächen, eine Strassenkorrektion und die Begradigung einer Waldgrenze an der Grenze des Kantons Genf zu Frankreich sowie ein weitergeführter Radweg und die rationellere Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Parzellen sowie der grenzüberschreitende Kiesabbau an den Grenzen der Kantone Schaffhausen und Zürich zu Deutschland machten kleinere Bereinigungen der Landesgrenze mit diesen Nachbarstaaten erforderlich. Gemäss bewährter völkerrechtlicher Praxis erfolgen solche Vereinfachungen des Grenzverlaufs durch den Abschluss von Staatsverträgen über den Austausch flächengleicher Gebietsteile. Da diese Verträge, die das Territorium von Staaten abändern, unbefristet und unkündbar sind, bedürfen sie der Genehmigung der eidgenössischen Räte und unterliegen dem fakultativen Referendum.
Verhandlungen
Beide Räte stimmten den Abkommen diskussionslos zu.