Lexipedia

02.317 · Standesinitiative · 2002-12-06

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

1. Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) ist mit der nachstehenden Änderung verbindlicher und objektiver zu gestalten:

Art. 5 Abs. 2 LwG

Sinken die Einkommen um mehr als einen Viertel unter das vergleichbare Niveau, so ergreift der Bundesrat befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation.

2. Der Rahmenkredit für die Jahre 2004-2007 (gemäss Art. 6 LwG) ist so festzulegen, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 LwG auch wirklich ergriffen werden können.

Verbesserung des bäuerlichen Einkommens | Lexipedia | Lexipedia