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02.3460 · Empfehlung · 2002-09-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, die Voraussetzungen für eine vertiefte Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften zu schaffen. Das BAZL ist anzuweisen, seine bisherige Praxis zu ändern. Die fachlichen Kompetenzen des BAZL müssen verstärkt werden, damit es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaften beurteilen kann. Gegenüber der Aufsichtsbehörde sind spezifische Meldepflichten der Fluggesellschaften bei finanziellen Schwierigkeiten vorzusehen.

Begründung

Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Soweit die GPK-S verlangt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaft gemäss der EG-Verordnung 2407/92 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmungen geprüft wird, ist das Anliegen bereits erfüllt. Ob die beim BAZL für den Vollzug verfügbaren Ressourcen ausreichen, wird im Rahmen der Umsetzung der Empfehlung 02.3463 der GPK-S (Überprüfung der personellen Ressourcen des BAZL) untersucht.

Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.