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02.3636 · Postulat · 2002-10-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2004 Grundlagen zu erarbeiten und Modelle vorzulegen, die den Übergang von der Objekt- zur Subjekthilfe bei der Wohnraumförderung aufgrund aussagekräftiger Entscheidungsgrundlagen ermöglichen.

Die betroffenen Verfassungsbestimmungen sind allenfalls zu prüfen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer neuen Förderungspolitik des Bundes wurde auch die Subjekthilfe geprüft, jedoch aus Subsidiaritätsüberlegungen und aus Kostengründen verworfen. In Anbetracht dieser Überlegungen und wegen der angespannten Lage der Bundesfinanzen, den verfassungsmässigen Erfordernissen der Schuldenbremse sowie des vom Bundesrat im November 2002 im Grundsatz beschlossenen Entlastungsprogrammes in der Höhe von rund 1,6 Milliarden Franken ist ein Übergang zur Subjekthilfe, welche in jedem Fall deutlich kostenintensiver als die heutige Objekthilfe wäre, aus heutiger Sicht nicht realisierbar. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die Frage erneut zu prüfen, sobald sich der Bundeshaushalt nachhaltig verbessert hat.

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

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