02.428 · Parlamentarische Initiative · 2002-06-06
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich eine Parlamentarische Initiative zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Dieses soll mit einer Bestimmung ergänzt werden, die die Kantone verpflichtet, die Personen, die einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben könnten, zu informieren.
Begründung
Diese Forderung vonseiten derjenigen, die sich für die am stärksten Benachteiligten einsetzen, besteht seit Jahrzehnten. Noch immer ist sie nicht Gesetz. Es gibt aber in unserem Land weiterhin verbreitet Armut, die sich auf Unkenntnis der eigenen Rechte zurückführen lässt. Manche Menschen schämen sich sogar, Unterstützung zu beanspruchen.
Die Pflicht der Kantone zur regelmässigen Information würde es einer kleinen Bevölkerungsgruppe erlauben, ein Stück ihrer Würde zurückzugewinnen und ihre Rechte zu beanspruchen.