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02.444 · Parlamentarische Initiative · 2002-08-30

Erledigt

Zusammenfassung

Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates vom 21. resp. 30. August 2002

Ausgangslage

In der Sommersession 2002 hat die Bundesversammlung die Geschäftsführung des

Bundesrates, des Bundesgerichts und des Eidg. Versicherungsgerichts genehmigt

mit Ausnahme der Geschäftsführung des Bundesrates betreffend die Post und die

Schweizerischen Bundesbahnen (SBB AG)1. Der Vorbehalt betreffend die Berichterstattung

des Bundesrates zur Post und zu den SBB wurde angebracht, weil in diesen

Bereichen wichtige Fragen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der

Finanzkommissionen (FK) nicht ausreichend beantwortet werden konnten.

Die zusätzlich eingeholten Informationen erlauben, die Geschäftsführung des Bundesrates nun auch in den Bereichen Post und SBB AG zu genehmigen. Angesichts der ständigen Praxis der Bundesversammlung, die Genehmigung der Geschäftsführung des Bundesrates in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu erteilen, hält es die Kommission im vorliegenden Fall für richtig, dem Rat den nachfolgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten.

Der Bundesrat stimmte dem Antrag zu.

Verhandlungen

Beide Räte stimmten dem Erlassentwurf zu.

Geschäftsberichterstattung des Bundesrates 2001 betreffend SBB und Post | Lexipedia | Lexipedia