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02.466 · Parlamentarische Initiative · 2002-12-09

Erledigt

Wortlaut

Mit dieser Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung beantrage ich den Erlass gesetzlicher Bestimmungen gegen die Tabakwerbung:

- auf öffentlichem Grund und Boden;

- an Orten, die von öffentlichem Grund und Boden aus einsehbar sind;

- an Orten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind (zum Beispiel Bahnhöfe, Flughafengebäude, Kinos, Ausstellungsräume, Sportzentren, Unterhaltungs- oder Sportanlässe);

- in Publikationen, die sich an die Öffentlichkeit richten (Zeitungen, Zeitschriften usw.);

- als Sponsoring von Sportveranstaltungen, kulturellen Anlässen oder Unterhaltungsanlässen.

Begründung

Tabakkonsum ist eine häufige Todesursache. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und alle Kreise, die sich für Gesundheitsförderung einsetzen, sind sich einig, dass die Bevölkerung zum Verzicht auf das Rauchen angehalten werden soll und die Tabakwerbung verboten werden muss. Tabakwerbung fördert den Verkauf von Zigaretten, vor allem an Jugendliche.

Die WHO hat aufgezeigt, dass die Schweiz bezüglich eines Verbots der Tabakwerbung hinterherhinkt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben beschlossen, die Nikotinsucht verstärkt zu bekämpfen, und haben harte Massnahmen ergriffen, um Tabakwerbung zu verbieten. Die Schweiz sollte es der Europäischen Union gleichtun. Dies ist das Ziel dieser Initiative, da die verschiedenen Vorstösse beim Bundesrat bisher nichts gefruchtet haben.

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