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02.468 · Parlamentarische Initiative · 2002-12-12

Erledigt

Ausgangslage

Am 12. Dezember 2002 reichte die Christlichdemokratische Fraktion (C) diese parlamentarische Initiative ein, die das Postorganisationsgesetz durch folgende Bestimmung ergänzen will: "Bei der Organisation ihrer Betriebsstruktur muss die Post den Anforderungen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung tragen." Die Post soll in ihrer Organisation und in Bezug auf ihre Produktionsstruktur der regionalen Vielfalt des Landes Rechnung tragen. Die Initiative will namentlich eine dezentrale Betriebsstruktur und damit auch Arbeits- und Ausbildungsplätze in den verschiedenen Regionen des Landes aufrechterhalten oder neue schaffen. Mit dieser Abwägungspflicht wird die seit dem 1. Januar 2004 im Postgesetz verankerte Pflicht zur Führung eines flächendeckenden Poststellennetzes ergänzt. Der Verwaltungsrat der Post soll auf eine umfassende Güterabwägung bei der Erfüllung seines Leistungsauftrages gemäss Postgesetz verpflichtet werden.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reicht die christlichdemokratische Fraktion folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein:

Das Postorganisationsgesetz (POG) ist durch folgende Bestimmung zu ergänzen:

"Bei der Organisation ihrer Betriebsstruktur muss die Post den Anforderungen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung tragen."

Begründung

1. Die Post ist ein selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechtes; der Bundesrat hat für sie strategische Ziele festgelegt, die sie erfüllen muss.

2. Die Post soll unter anderem im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Raumentwicklung Rechnung tragen und ihre Arbeitsplätze gleichmässig auf die verschiedenen Regionen der Schweiz verteilen; zudem soll sie eine soziale Personalpolitik verfolgen.

3. In der Herbstsession hat das Parlament bei der Beratung der Gesamtschau und des Berichtes des Bundesrates (02.041) und vor allem der Parlamentarischen Initiative 02.408, "Flächendeckendes Poststellennetz. Änderung des Postgesetzes", seinen Willen zum Ausdruck gebracht, eine Post zu haben, die ihren Auftrag, Dienstleistungen des Universaldienstes zu erbringen, mit sozialer Verantwortung erfüllt. Insbesondere hat das Parlament mit Zustimmung des Bundesrates im Postgesetz (PG) einen neuen Infrastrukturauftrag eingeführt: In allen Regionen muss eine Poststelle in angemessener Distanz erreichbar sein.

In der Beratung haben mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterstrichen, dass die Post nicht irgendein Unternehmen ist, sondern eine wichtige wirtschaftliche Rolle auch in den Rand- und Bergregionen spielt. Sie ist nicht nur eine der grössten Arbeitgeberinnen in unserem Land, sondern trägt mit ihren Leistungen auch stark dazu bei, eine breit ausgebaute Infrastruktur, Symbol für Schweizer Qualität, zu erhalten. Denn besonders in den infrastrukturschwachen ländlichen Gebieten nimmt sie eine zentrale Stellung ein, von der die örtliche Bevölkerung und alle Wirtschaftssektoren, namentlich der Tourismus und das Gewerbe, direkt und indirekt profitieren.

4. Einige Tage nach dieser Beratung im Parlament wird das Projekt Rema bekannt, mit dem die Post das Anliegen des Parlamentes und die Vorgaben des Bundesrates mit Füssen tritt. Die Post leitet ohne jedes wirtschaftliche und politische Fingerspitzengefühl eine brutale Restrukturierung ein, die den Verlust von mehr als 3000 Arbeitsplätzen, hauptsächlich von Frauen, im ganzen Land zur Folge haben wird. Diese einseitige Entscheidung widerspricht allen Grundsätzen der sozialen Verantwortung und der ausgewogenen Entwicklung, die jedes öffentliche Unternehmen wahrnehmen muss.

Sie widerspricht auch der bisher praktizierten Wirtschafts- und Regionalpolitik. Die Anstrengungen der letzten Jahrzehnte, um die Abwanderung aus den Berg- und Randgebieten zu stoppen und diese Gegenden mit Mitteln der Raumplanung und der Regionalpolitik wieder zu beleben, würden damit zunichte gemacht.

Verhandlungen

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrates beantragte dem Plenum mit 14 zu 10 Stimmen, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen. Eine bürgerliche Kommissionsminderheit beantragte Nichteintreten. Sie wollte auf die vorgeschlagene Ergänzung des Postorganisationsgesetzes (POG) verzichten, da die Anliegen, welche Anlass zur Einreichung der Initiative waren, weitgehend erfüllt seien. Eine weitere gesetzliche Auflage würde die Post in ihrer operativen Freiheit einschränken und unter Umständen zum Erhalt betriebswirtschaftlich nicht mehr sinnvoller Strukturen verpflichten.

Der Nationalrat beschloss Eintreten auf die Vorlage mit 78 zu 70 Stimmen. Der Entwurf wurde mit 79 zu 70 Stimmen angenommen. Gegen die Vorlage sprachen sich Mehrheiten der SVP- und der FDP-Fraktion aus. Im Ständerat wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung im Verhältnis 2 zu 1 angenommen.