02.5057 · Fragestunde. Frage · 2002-03-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 1. Februar 2002 erlaubt der Bundesrat langjährig hier wohnenden Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Vielen gelingt dies, andere haben während ihres Aufenthaltes ohne Arbeitserlaubnis ihre Berufskompetenz gänzlich verloren.
Ist der Bundesrat bereit, für diese Kategorie Arbeitnehmende vermehrt spezifische Integrationsmassnahmen (Sprachkurse, Informationsangebote über Rechte und Pflichten, Stellenbewerbungen usw.) anzubieten, damit ihre Integration in den Arbeitsmarkt rasch erfolgen kann?