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02.5090 · Fragestunde. Frage · 2002-06-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge besteht die Gefahr, dass viele ausländische Ärzte in der Schweiz eine Praxis eröffnen. Gemäss einer Aussage von Frau Bundesrätin Dreifuss sei man - sofern sich die Situation diesbezüglich zuspitze - in der Lage, Sofortmassnahmen zu ergreifen.

1. Warum wurde mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 der Vertragszwang nicht aufgehoben?

2. Warum erlässt der Bundesrat erst nach einem "signifikanten Anstieg der Gesuche für neue Arztpraxen" einen landesweiten, generellen Zulassungsstopp?

3. Was versteht der Bundesrat unter einem "signifikanten Anstieg", und lassen die bilateralen Verträge einen von der Schweiz einseitig verfügten Zulassungsstopp überhaupt zu?