02.5162 · Fragestunde. Frage · 2002-09-23
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Zur Sanierung des Weinmarktes hat der Bundesrat beschlossen, für die Rodung bestimmter Rebsorten, insbesondere des Typs Chasselas, Beiträge zu gewähren und den Anbau von edlen Rebsorten zu fördern.
In einigen Kantonen hat man jedoch durch brachliegende Rebflächen Anspruch auf Produktionsquoten. Widerspricht dies nicht der Massnahme des Bundesrates? Wäre es nicht angebracht, die Beiträge für die Rodung von Rebsorten wie Chasselas mit einem Produktionsverbot zu verbinden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.