02.5163 · Fragestunde. Frage · 2002-09-23
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen der Probleme im Zusammenhang mit der Höhe des Minimalzinses im Bereich Sammelstiftungen des BVG wurde öffentlich, dass ein negativer Kompetenzkonflikt ausgetragen werde zwischen den Vorsteherinnen von EDI und EJPD, welchem das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) eingegliedert ist. Die Diskussion dreht sich um die Frage, welchem Departement die Oberaufsicht über das BPV bezüglich dessen Kontrollfunktionen über die Sammelstiftungen des BVG obliegt.
1. Hält es der Bundesrat für möglich, dass aus diesem Grund überhaupt keine Oberaufsicht über diesen Bereich stattgefunden hat?
2. Welchem Departement obliegt jetzt nach Auffassung des Bundesrates die Aufsichtspflicht?