02.5211 · Fragestunde. Frage · 2002-12-02
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Wenn die Schweiz von einer Geiselnahme, ähnlichen Ausmasses wie der kürzlich in Moskau Tatsache gewordenen, betroffen würde: Welche angemessen ausgebildeten Einheiten der Schweizer Armee könnten kurzfristig und in der erforderlichen Mannschaftsstärke Erfolg versprechend subsidiär eingesetzt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
In der Schweiz würde eine Intervention zur Befreiung von Geiseln ausschliesslich durch die Polizei mit Hilfe ihrer professionellen Spezialeinheiten durchgeführt.
Sie würde in enger Zusammenarbeit zwischen den territorial zuständigen Polizeikorps und dem "Sonderstab des Bundes Geiselnahme und Erpressung" bewältigt.
Die Armee könnte keine angemessen ausgebildeten Einheiten kurzfristig subsidiär für derartige Interventionen zur Verfügung stellen.
Die Armee käme subsidiär nur nach folgenden Prinzipien zum Einsatz:
- Prävention: Gezielte Bewachung und Zutrittskontrollen von Objekten.
- Reaktion: Bewachung der äusseren Schutzzone des betroffenen Objektes und Entlastung der Polizei zugunsten ihrer Kernaufgabe.
Im Übrigen verweist der Bundesrat hier auf den Abschnitt "Subsidiäre Sicherungseinsätze" im Armeeleitbild, wo ausgeführt wird, welche Leistungen die Armee mit welchen Elementen innerhalb welcher Zeiträume erbringen kann.