03.303 · Standesinitiative · 2003-02-19
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
a. Das KVG ist zu ändern: Es soll eine Krankenkasse auf Bundesebene eingeführt werden.
b. Es soll sichergestellt werden, dass:
- jeder Krankenversicherer jährlich einer vollständigen externen Überprüfung unterzogen wird,
- die Jahresrechnung von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden kann,
- die Höhe der Reserven veröffentlicht wird.
c. Die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung sollen im Warenkorb der Lebenshaltungskosten mitberücksichtigt werden.