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03.305 · Standesinitiative · 2003-03-14

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:

Der Bund wird ersucht, die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit den Kantonen zwei Drittel der Erträge aus der Bewirtschaftung der Goldreserven, welche von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigt werden, ohne Zweckbindung zustehen.

Überschüssige Goldreserven. Zwei Drittel für die Kantone | Lexipedia | Lexipedia