03.313 · Standesinitiative · 2003-10-15
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:
Der Bund entwickelt zusammen mit den Kantonen eine Neukonzeption für eine differenzierte Förderstrategie für den ländlichen Raum und lockert die einschränkenden Bestimmungen in der Raumplanungsgesetzgebung (Art. 24ff. RPG). Der Erlass von Rechtsvorschriften zur Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutztem Wohnraum ist in die abschliessende Kompetenz der Kantone zu delegieren.