03.3427 · Empfehlung · 2003-08-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Ständerat empfiehlt dem Bundesrat, Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d des Landwirtschaftsgesetzes nicht per 1. Januar 2004 aufzuheben und damit dem Willen des Parlamentes, wie er in Artikel 187b Absatz 8 des Landwirtschaftsgesetzes zum Ausdruck kommt (vgl. Gesetzestext Nr. 14a neu vorne), Nachachtung zu verschaffen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.