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03.5168 · Fragestunde. Frage · 2003-06-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

1. Trifft es zu, dass die Initiative zu der am 16. April 2003 verfügte Aktensperre allein vom Eidgenössischen Finanzdepartement ausging? Falls nicht, welche Departemente wurden in die Entscheidfindung miteinbezogen?

2. Trifft es zu, dass die beklagten Firmen angedroht hatten, die Eidgenossenschaft für einen allfälligen Schaden als Folge von Informationen aus dem Bundesarchiv haftbar zu machen?

Wie beurteilt der Bundesrat die Chancen allfälliger Verantwortlichkeitsklagen?

Hat der Bundesrat diesbezügliche Rechtsgutachten erstellen lassen, und wie sind diese ausgefallen?

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