03.5231 · Fragestunde. Frage · 2003-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Bei Rückzahlungen von Rückvergütungen aus der direkten Bundessteuer erhält man einen Check, der bei Poststellen der PTT eingelöst werden kann. Beträge über 1000 Franken können nach Auskunft eines Betroffenen nun nur noch bei der Poststelle der Wohnortgemeinde geltend gemacht werden, und dies trotz vorgelegten persönlichen Ausweispapieren am anderen Ort.
Seit wann besteht diese Regelung und warum ist sie eingeführt worden?