03.5244 · Fragestunde. Frage · 2003-12-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Für nur acht der insgesamt 188 Tunnels auf dem Nationalstrassennetz und sechs Tunnels auf Kantonsstrassen gelten Einschränkungen für Gefahrenguttransporte.
1. Hält es der Bundesrat auch nach den diversen Tunnelunfällen der letzten Jahre weiterhin für richtig, den Gefahrenguttransport in Schweizer Strassentunnels fast unbeschränkt zu erlauben?
2. Ist es richtig anzunehmen, dass die heute geltenden strengen Beschränkungen im Gotthardtunnel nach dem Bau einer zweiten Röhre den weit weniger restriktiven Beschränkungen des Seelisbergtunnels angepasst würden?
Welche Steigerung des Gefahrenpotenzials würde sich daraus für die ganze Nord-Süd-Transitroute ergeben?