03.5255 · Fragestunde. Frage · 2003-12-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Wie lässt sich eine Investition von 4 bis 5 Millionen Franken, unterstützt mit Bundesgeldern, in eine neue Sbrinzkäserei "Klusen" rechtfertigen, wenn bei den bestehenden Betrieben ein Produktionspotenzial von 3280 Tonnen besteht, als Folge der voraussichtlichen Marktlage nächstes Jahr aber nur 1400 Tonnen produziert werden können, was eine Einschränkung von über 50 Prozent für die Sbrinz-Betriebe bedeutet? Zudem besteht in der Unesco Biosphäre Entlebuch schon eine Schaukäserei "Doppleschwand".
Wie rechtfertigt der Bundesrat die Unterstützung dieses Projektes gegenüber den in letzter Zeit geschlossenen Käsereibetrieben mit guten Strukturen in dieser Region?
Nach Artikel 87 LWG sind solche Massnahmen gegenüber Gewerbebetrieben wettbewerbsneutral zu gestalten. Ist der Bundesrat der Meinung, dass beim erwähnten Projekt dieser Artikel respektiert wird?