04.050 · Geschäft des Parlaments · 2004-09-10
Parlament
Erledigt
Ausgangslage
Am 17. September 2002 reichte die Sozialdemokratische Fraktion eine Motion (02.3417) ein, mit der die Geschäftsprüfungskommissionen eingeladen wurden, die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Privatversicherungen über die Lebensversicherungen zu überprüfen. Am 23. September 2002 regte auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit einer Motion (02.3456) eine Überprüfung durch die Geschäftsprüfungskommissionen an, um abzuklären, inwieweit die zuständigen Bundesämter ihrem gesetzlichen Auftrag nachgekommen sind.
Der Nationalrat hat am 3. Oktober 2002 die Motion 02.3417 angenommen und die Motion 02.3456 in Form eines Postulats überwiesen. Der Ständerat hat am 4. Juni 2003 die Motion 02.3417 in Form eines Postulats beider Räte überwiesen.
Im Kontext der beiden überwiesenen Postulate haben die Geschäftsprüfungskommissionen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Problematik der Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge untersuchte. Die Ergebnisse der Untersuchung hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates in einem Bericht vom 22. Juni 2004 festgehalten und publiziert.
Die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates unterbreiteten einen Bericht zur Abschreibung der beiden Postulate.
Verhandlungen
Die beiden Räte nahmen Kenntnis vom Bericht und schrieben die beiden Postulate ab.