04.301 · Standesinitiative · 2004-02-02
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zug folgende Standesinitiative ein:
Art. 13 Abs. 1 BV
Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post-, Fernmelde- und Bankverkehrs.