04.498 · Parlamentarische Initiative · 2004-04-06
Erledigt
Wortlaut
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der SPK des Nationalrates (Art. 109 Abs. 3 ParlG), den Entwurf einer Änderung des Parlamentsgesetzes auszuarbeiten und ihrem Rat zu unterbreiten.
Mit dieser Vorlage soll erreicht werden, dass die Interessen der Kantone während des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens gewahrt werden. Die Kantone sollen in geeigneter Weise Stellung nehmen können, wenn im Laufe des parlamentarischen Verfahrens Änderungen an Erlassentwürfen beantragt werden, welche die Interessen der Kantone erheblich betreffen.