04.5096 · Fragestunde. Frage · 2004-06-07
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat vorgeschlagen, die Immobilienverwaltungen dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen.
Ist eine solche Unterstellung mit dem Gesetzeszweck vereinbar, wenn man einerseits die administrativen und finanziellen Lasten, die sich daraus ergäben, und andererseits die Missbrauchsrisiken, die in diesem Bereich bestehen, berücksichtigt?