04.5111 · Fragestunde. Frage · 2004-06-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Zusammenhang mit der Bezahlung von Beträgen von Investoren an den VCS und andere Institutionen im Rahmen von Verfahren im Verbandsbeschwerderecht wurde in der Öffentlichkeit auch von Erpressung, Nötigung usw. gesprochen.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Kenntnisse hat der Bundesrat in Bezug auf bezahlte Summen von Investoren an Umweltverbände im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht (Beträge, an wen, für was)?
2. Sind Fälle darunter, die nach Ansicht des Bundesrates rechtswidrig sein könnten (z. B. Erpressung, Nötigung)?
3. Müssten nach Ansicht des Bundesrates die kantonalen Behörden im Sinne der Abklärung der (Un)rechtmässigkeit der bezahlten Beträge aktiv werden oder müsste Anzeige erstattet werden?
In welchen Fällen?