04.5186 · Fragestunde. Frage · 2004-09-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Handhabung von Rabatten bei der Medikamentenabgabe ist intransparent und lässt - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - Anreize zu erhöhtem Konsum und/oder teurerer Medikation zu.
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die gewährten Rabatte allen Versicherten (auch denen, die nicht konsumieren) zustehen sollten, und ist er bereit, die in der 2003 gescheiterten KVG-Revision unbestrittene Bestimmung in Artikel 64 Absatz 9 KVG in die laufenden Reformen im Gesundheitswesen wieder aufzunehmen?