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05.308 · Standesinitiative · 2005-08-29

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:

Entgelte, die für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit erbracht werden, sollen bis zu einem festzulegenden Betrag von der Steuerpflicht befreit werden. Der Bund soll einen solchen Freibetrag für die direkte Bundessteuer festlegen und über das Steuerharmonisierungsgesetz diesen Abzug auch für die Staatssteuer vorsehen.