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05.3435 · Motion · 2005-06-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit das Integrationsbüro abgeschafft werden kann.

Begründung

Das Integrationsbüro hat die Aufgabe - wie der Name besagt -, die Integration der Schweiz in die EU vorzubereiten. Das Schweizervolk hat am 5. Juni 2005 einmal mehr deutlich gemacht, dass es keine EU-Integration wünscht und stattdessen auf den bilateralen Weg setzt. Ein EU-Beitritt soll demnach auch nicht angestrebt werden.

Damit ist die Grundlage für die Unterhaltung eines speziellen Integrationsbüros nicht mehr gegeben. Es ist aufzuheben, und die entsprechenden Stellen können gestrichen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte bereits die Gelegenheit, sich im Rahmen einer identischen Motion zur Abschaffung des Integrationsbüros zu äussern. An der Position, die er in seiner Antwort vom 16. Mai 2001 auf eine von der Schweizerischen Volkspartei eingereichten Motion vertritt, hält er nach wie vor fest.

Den Beziehungen zur Europäischen Union kommt für die Schweiz eine grundlegende Bedeutung zu. Angesichts ihrer Komplexität ist es unerlässlich, deren angemessene, vertiefte und präzise Koordination sicherzustellen. Eine solche Koordination ermöglichte es der Schweiz, während den Verhandlungen zu den "Bilateralen I" und den "Bilateralen II" mit Erfolg Abkommen abzuschliessen, die ihren Interessen entsprechen. Auch in Zukunft werden die Beziehungen zur Europäischen Union in der schweizerischen Politik einen sehr wichtigen Platz einnehmen. Es steht daher ausser Frage, auf eine adäquate Struktur zu verzichten, wie sie für die Pflege dieser Beziehungen erforderlich ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.