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Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen. Verlängerung

05.428 · Parlamentarische Initiative · 2005-08-29

Erledigt

Ausgangslage

Für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen im Rahmen der Mehrwertsteuer gilt bis zum 31. Dezember 2006 ein Sondersteuersatz von 3,6 Prozent. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beriet an ihrer Sitzung vom 23. Mai 2005 das weitere Vorgehen bezüglich dieses Sondersatzes. Er war in der Vergangenheit bereits zweimal verlängert worden. Nach eingehender Diskussion wurde mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative für eine abermalige Verlängerung des Sondersteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende Dezember 2010 beschlossen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates stimmte diesem Beschluss am 22. August 2005 mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Verhandlungen

Der Ständerat stimmte dem Gesetzesentwurf diskussionslos und ohne Gegenstimme zu.

Im Nationalrat bekämpften die Ratslinke und die Grünen vergeblich die in ihren Augen unzweckmässige Vorlage. Für Remo Gysin (S, BS) braucht es den Sondersatz der Mehrwertsteuer nicht mehr, weil sich die Lage der schweizerischen Hotellerie verbessert habe. Viel eher müsste die Erneuerung der Infrastruktur gefördert werden. Luc Recordon (G, VD) war der Meinung, dass die Schweizer Tourismuspolitik generell überdacht werden müsse. Der französischsprachige Kommissionssprecher Charles Favre (RL, VD) wiederum betonte, dass mit einer Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie dem Bundesrat und dem Parlament auch die Zeit eingeräumt werden soll, um darüber nachzudenken, wie das System vereinfacht werden könnte. Ein Nichteintretensantrag wurde mit 104 zu 55 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 101 zu 54 Stimmen angenommen.