05.5221 · Fragestunde. Frage · 2005-10-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die schweizerischen Ausschreibungsstellen (z. B. die Post) neigen bei sogenannten WTO-Ausschreibungen immer wieder dazu:
- während der Offertphase sehr kurzfristige Eingabetermine zu setzen;
- umfangreiche, nicht verrechenbare Vorleistungen (z. B. für Entwicklung und Konstruktion, Material- und Arbeitsleistungen für Prototypen) zu fordern;
- im Bereich Entwicklung und Konstruktion einen unentgeltlichen Transfer von Know-how und geistigem Eigentum zugunsten der Ausschreibungsstellen zu verlangen.
Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen nicht KMU-verträglichen Vorgängen?
Ist es dem Bundesrat bewusst, dass solche Vorgänge für die KMU nicht verrechenbare einschneidende finanzielle Belastungen hervorrufen und zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ausländischen Anbietern führen?