Strafbarkeit des Konsums und des Vertriebs von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie. Erhöhung des Strafmasses (Art. 197 Ziff. 3bis StGB)
06.301 · Standesinitiative · 2006-01-30
Erledigt
Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesbehörden werden ersucht, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass der Konsum und der Vertrieb von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie unter Strafe gestellt werden und das Strafmass gemäss Artikel 197 Ziffer 3bis StGB erhöht wird.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesbehörden werden ersucht, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass der Konsum und der Vertrieb von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie unter Strafe gestellt werden und das Strafmass gemäss Artikel 197 Ziffer 3bis StGB erhöht wird.