06.305 · Standesinitiative · 2006-06-21
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV) reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, Artikel 11 des Steuerharmonisierungsgesetzes dahingehend zu ändern, dass er Artikel 127 Absatz 2 BV in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien berücksichtigt sowie den Kantonen die Autonomie über die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge gemäss Artikel 129 Absatz 2 BV vollumfänglich belässt.