06.3119 · Postulat · 2006-03-23
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich beauftrage den Bundesrat, einen Bericht vorzulegen, mit welchen rechtlichen Massnahmen verhindert werden kann, dass Personen Ordnungsbussen umgehen, indem sie die eigene Täterschaft bestreiten und das Zeugnisverweigerungsrecht für nahe Verwandte, Ehegatten und Konkubinatspartner systematisch beanspruchen.
Der Bericht soll insbesondere darlegen, welche gesetzlichen Massnahmen aufgrund dieser Rechtstatsachen als geboten erscheinen (Änderung bzw. Ergänzung der Strassenverkehrsgesetzgebung vom 19. Dezember 1958 mit Nebenerlassen und Ordnungsbussengesetz vom 24. Juni 1970 mit Nebenerlassen).
Der Bericht soll auch aufzeigen, wie andere Länder (z. B. Niederlande, Belgien, Italien) dieses Problem geregelt haben.
Begründung
Wie den Medien zu entnehmen war, gibt es seit Jahren Hunderte derartiger Fälle. Bei Ordnungsbussen - vor allem wegen falschen Parkierens oder zu schnellen Fahrens - sage der Fahrzeughalter jeweils, er sei nicht selber gefahren; verantwortlich sei vielmehr ein Familienmitglied. Diese Taktik wird z. B. in der Stadt Zürich von einigen wenigen Familien, die sich damit einen rechtlichen Freiraum schaffen, zum Teil seit 1984 mit Erfolg praktiziert ("NZZ" vom 1. Februar 2006).
Die Gesetzesänderungen sollen derartige missbräuchliche Praktiken künftig verhindern und nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung und die generalpräventive Wirkung der Strassenverkehrsgesetzgebung stärken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Auffassung der Postulantin. Da keine einfache Lösung in Sicht ist und schützenswerte Grundrechte infrage stehen, rechtfertigt sich eine vertiefte Analyse unter Berücksichtigung ausländischer Rechtsordnungen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.