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06.5152 · Fragestunde. Frage · 2006-09-25

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates zur Abstimmung vom 24. September 2006 steht:"Beim Familiennachzug werden wiederholt festgestellte Lücken geschlossen: .... Nach einer Trennung oder Scheidung können die nachgezogenen ausländischen Familienangehörigen weiterhin in der Schweiz bleiben, wenn der Aufenthalt bereits drei Jahre gedauert hat und sie gut integriert sind oder wenn ein Härtefall vorliegt."Im Abstimmungsbüchlein wird jedoch nicht erwähnt, dass diese Regelung nicht für Eheleute mit einer B-Bewilligung gilt.Räumt der Bundesrat ein, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in diesem Punkt fehlinformiert wurden?