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06.5153 · Fragestunde. Frage · 2006-09-25

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates zur Abstimmung vom 24. September 2006 steht:

"Das neue Ausländergesetz korrigiert die mit dem Freizügigkeitsabkommen entstandene Ungleichbehandlung beim Nachzug von ausländischen Familienangehörigen."

Mit dem neuen Ausländergesetz sind jedoch Schweizerinnen und Schweizer beim Familiennachzug schlechter gestellt als Personen aus EU- und Efta-Mitgliedstaaten. Dies war beim Anag und bei der BVO nicht der Fall.

Räumt der Bundesrat ein, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in diesem Punkt fehlinformiert wurden?