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07.500 · Parlamentarische Initiative · 2007-12-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bestimmungen des Obligationenrechtes zum Vorauszahlungsvertrag (Art. 227a bis und mit Art. 228 OR) sind aufzuheben.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bestimmungen des Obligationenrechtes zum Vorauszahlungsvertrag (Art. 227a bis und mit Art. 228 OR) sind aufzuheben.

Begründung

Diese Vertragsart ist heute nicht mehr in Gebrauch bzw. wurde von alternativen Zahlungsmöglichkeiten (Kreditkarten, Abzahlungsvertrag usw.) überholt. Die Bestimmungen erscheinen deshalb weder notwendig noch dienlich. Sie erschweren den Rechtsverkehr eher, als dass sie diesen klären. Deren Aufhebung trägt zur weiteren - materiellen - Bereinigung des Bundesrechtes bei.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 26.11.2013

Schluss mit Vorauszahlungsverträgen

(sda) Der nicht mehr gebräuchliche Vorauszahlungsvertrag wird aus dem Obligationenrecht gestrichen. Der Nationalrat sprach sich am Dienstag für die Aufhebung aus. Der Entscheid fiel deutlich mit 176 zu 1 Stimmen. Der Ständerat hiess die Streichung schon früher gut.

Beim Vorauszahlungsvertrag handelt es sich um ein Geschäft, bei dem der Kaufpreis ratenweise im Voraus bezahlt wird und das Kaufobjekt dem Käufer nach Zahlung des ganzen Kaufpreises übergeben wird. Beispielsweise im Möbelkauf wurde der Vorauszahlungsvertrag in der Nachkriegszeit genutzt, vor allem von Personen mit bescheidenen finanziellen Möglichkeiten.

Leasing und Kreditverträge haben den Vorauszahlungsvertrag mittlerweile abgelöst. Zwar gebe es keine Statistik, aber nach Abklärungen der Verwaltung sei der Vorauszahlungsvertrag heute praktisch inexistent sei, sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE). Justizministerin Simonetta Sommaruga versicherte, die Aufhebung werde nicht zu einem Abbau von Konsumentenschutz führen.

Die Streichung geht auf eine parlamentarische Initiative zurück. Der damalige CVP-Ständerat Philipp Stähelin (TG) hatte diese 2007 eingereicht. Obwohl es keinen nennenswerten Widerstand gegen die Aufhebung gab, dauerte es rund sechs Jahre, bis die Initiative umgesetzt wurde.