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07.5045 · Fragestunde. Frage · 2007-03-12

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 10. März 1959 wurde der tibetische Volksaufstand von chinesischen Truppen blutig niedergeschlagen. Den Bemühungen des Dalai-Lama bzw. der tibetischen Exilregierung, mit der Volksrepublik China auf gewaltlosem Weg eine substanzielle Autonomieregelung für das tibetische Volk zu erreichen, war bis heute kein Erfolg beschieden.

- Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Menschenrechte in Tibet?

- Hat sich die Menschenrechtslage in den letzten Jahren verändert?

- Auf welche Grundlagen stützt er seine Beurteilung?