07.5063 · Fragestunde. Frage · 2007-03-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Um eine Bewilligung für den Personalverleih nach Arbeitsvermittlungsgesetz zu erhalten, müssen die betroffenen Unternehmen u. a. einen aktuellen und beglaubigten Handelsregisterauszug beibringen.
Ist der Bundesrat bereit, zukünftig auf einen beglaubigten und damit kostenpflichtigen Handelsregisterauszug zu verzichten und sich sozusagen mit einem verwaltungsinternen "Print-Screen" mit der gleichen Aussagekraft zu begnügen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.