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07.5082 · Fragestunde. Frage · 2007-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der Antwort auf die Frage 07.5032 wird festgehalten, dass ein Luftraumabstand von je 2,5 nautischen Meilen in jedem Falle eingehalten und je nach Navigationsverfahren eine zusätzliche Sicherheitsmarge vorgesehen werden müsse.

Der genannte Abstand von 2,5 nautischen Meilen ist gemäss ICAO 4444 bei der Navigation mit Radar Vectoring einzuhalten. Warum muss beim gekröpften Nordanflug mit einem genaueren Navigationsverfahren (P-RNAV) der Abstand vergrössert werden, wenn ICAO 4444 explizit vorsieht, dass bei höherer Navigationsgenauigkeit der Abstand verringert werden darf?

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