07.5177 · Fragestunde. Frage · 2007-06-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Interpellation der SP-Fraktion 05.3487 ist seit mehr als eineinhalb Jahren unbeantwortet, ebenso meine schriftliche Anfrage 07.1038 dazu. Artikel 125 Absatz 2 ParlG sieht vor, dass der Bundesrat "in der Regel bis zur nächsten Session" antwortet. Artikel 27 GRN präzisiert weiter: "Kann er diese Frist ausnahmsweise nicht einhalten, informiert er das Büro und die Urheberin oder den Urheber des Vorstosses und begründet die Verzögerung." Das hat der Bundesrat nicht getan.
Weshalb missachtet er die Vorschriften von ParlG und GRN?
Wann gedenkt er die in der Interpellation 05.3487 aufgeworfenen Fragen zu beantworten?