07.5369 · Fragestunde. Frage · 2007-12-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zur Ermittlung des hypothetischen Einkommens, das eine invalide Person mit der ihr verbleibenden Arbeitsfähigkeit noch erzielen kann, orientiert man sich heute an den nationalen Durchschnittslöhnen.
Der Bundesrat erklärte sich bereit, dieses Vorgehen zu korrigieren, da es Personen benachteiligt, die in Regionen wohnen, in denen die Löhne unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen (Motion 06.3466).
Wie gedenkt der Bundesrat diese Korrektur umzusetzen?