08.305 · Standesinitiative · 2008-02-25
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Uri folgende Standesinitiative ein:
1. Die Bundesversammlung hat die Bundesgesetzgebung, insbesondere das Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG), so auszugestalten, dass die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene gemäss Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung bis spätestens 2012 umgesetzt ist. Zu diesem Zweck hat der Bundesgesetzgeber namentlich eine Alpentransitbörse einzuführen, die spätestens zwei Jahre nach Rechtskraft der bundesgesetzlichen Ordnung gemäss Satz 1 wirksam ist. Die Alpentransitbörse ist so auszugestalten, dass keine Neuverhandlungen des Landverkehrsabkommens nötig sind.
2. Mit zusätzlichen Infrastrukturbeiträgen ist dafür zu sorgen, dass allfällige Engpässe auf den Zulaufstrecken zu den Basistunnels rechtzeitig ausgebaut werden können.