Kantonale Regelungsfreiheit für Lärmemissionen von Gastwirtschaftsbetrieben
08.328 · Standesinitiative · 2008-11-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Bundesgesetz über den Umweltschutz, insbesondere in Bezug auf Artikel 12 (Emissionsbegrenzung), Artikel 15 (Immissionsgrenzwerte für Lärm und Erschütterungen) und Artikel 65 (Umweltrecht der Kantone), dahingehend zu ändern, dass die Kantone für die Beurteilung von Lärmemissionen aus Gastwirtschaftsbetrieben und für die Begrenzung solcher Emissionen eigene Regelungen erlassen können.