08.3483 · Interpellation · 2008-09-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Als Ergänzung zur Antwort des Bundesrates auf die Motion 08.3154, "Deklarationspflicht für Schächtfleisch", wünsche ich folgende Auskunft (inklusive möglichst konkreter Zahlenangaben):
I. Warenwert von Koscher- und Halalfleisch vor der Einfuhr in die Schweiz und die Belastung im Zusammenhang mit der Einfuhr im Jahr 2007
Erklärung: T-K = Teilzollkontingent des Zollkontingentes Nr. 5 "rotes Fleisch" (vorwiegend auf Raufutterbasis produziert)
1. Wert vor der Einfuhr in die Schweiz in Franken je Kilogramm Schlachtkörper (Bandbreite: von etwa ... Franken je Kilogramm bis etwa ... Franken je Kilogramm):
a. T-K Nr. 5.3: Koscherfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
b. T-K Nr. 5.4: Koscherfleisch von Tieren der Schafgattung;
c. T-K Nr. 5.5: Halalfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
d. T-K Nr. 5.6: Halalfleisch von Tieren der Schafgattung.
2. Belastung im Zusammenhang mit der Einfuhr in Franken je Kilogramm Schlachtkörper (Bandbreite: von etwa ... Franken je Kilogramm bis etwa ... Franken je Kilogramm):
a. T-K Nr. 5.3: Koscherfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
b. T-K Nr. 5.4: Koscherfleisch von Tieren der Schafgattung;
c. T-K Nr. 5.5: Halalfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
d. T-K Nr. 5.6: Halalfleisch von Tieren der Schafgattung.
II. Verkaufskanäle und verkaufte Mengen von Koscher- und Halalfleisch im Jahr 2007
1. Fleischmenge der vom BLW anerkannten Verkaufsstelle in ... (vollständige Liste nach Postleitzahlen geordnet) von:
a. T-K Nr. 5.3: Koscherfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
b. T-K Nr. 5.4: Koscherfleisch von Tieren der Schafgattung;
c. T-K Nr. 5.5: Halalfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
d. T-K Nr. 5.6: Halalfleisch von Tieren der Schafgattung.
Wenn Menge nach Verkaufsstelle nicht bekannt ist, Menge je Importeur (gemäss Versteigerung); wenn der Name des Importeurs wegen Datenschutzbestimmungen geheim bleiben muss, können die Importeure fortlaufend nummeriert werden.
Stellungnahme des Bundesrates
I.1. Durchschnittlicher statistischer Warenwert (Warenwert franko Schweizer Grenze, d. h. inklusive Transport-, Versicherungs- und sonstiger Kosten bis zur Schweizer Grenze bzw. exklusive Rabatte und Skonti; ausgeschlossen sind im Weiteren Zollabgaben, Steuern und andere Abgaben, die aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung erhoben werden) pro Kilogramm brutto des im Jahre 2007 im entsprechenden T-K importierten Fleisches (Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung):
a. Fr. 7.77 pro Kilogramm brutto: Koscherfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
b. Fr. 16.70 pro Kilogramm brutto: Koscherfleisch von Tieren der Schafgattung;
c. Fr. 8.28 pro Kilogramm brutto: Halalfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
d. Fr. 5.44 pro Kilogramm brutto: Halalfleisch von Tieren der Schafgattung.
I.2. Bandbreite der Kontingentszollansätze (KZA) pro Kilogramm brutto nach den Tarifnummern im Anhang 1 Ziffer 3 der Marktordnung Schlachttiere, Fleisch von Tieren der Rindvieh-, Pferde-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Geflügel der Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01) plus durchschnittliche Zuschlagspreise der Versteigerungen 1 bis 4 im Jahre 2007 (Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft):
a. KZA von Fr. 0.69 bis 1.90 pro Kilogramm brutto plus durchschnittlicher Zuschlagspreis von Fr. 0.21 pro Kilogramm brutto für Koscherfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
b. KZA von Fr. 0.30 bis 0.50 pro Kilogramm brutto plus durchschnittlicher Zuschlagspreis von Fr. 0.22 pro Kilogramm brutto für Koscherfleisch von Tieren der Schafgattung;
c. KZA von Fr. 0.69 bis 1.90 pro Kilogramm brutto plus durchschnittlicher Zuschlagspreis von Fr. 0.32 pro Kilogramm brutto für Halalfleisch von Tieren der Rindviehgattung;
d. KZA von Fr. 0.30 bis 0.50 pro Kilogramm brutto plus durchschnittlicher Zuschlagspreis von Fr. 0.32 pro Kilogramm brutto für Halalfleisch von Tieren der Schafgattung.
Zusätzlich ist auf dem importierten Fleisch die Mehrwertsteuer zum reduzierten Satz von 2,4 Prozent zu entrichten.
II. Die Verkaufsmenge nach Verkaufsstelle ist dem Bundesrat nicht bekannt. Jedoch sind die ersteigerten Mengen der Zollkontingentsanteile von Koscher- und Halalfleisch plus/minus die Abtretungen unter den Importeuren sowie die effektiven Importmengen detailliert je Importeur im Anhang 3 des Berichtes über zolltarifarische Massnahmen 2007 publiziert. Der vollständige Bericht kann auch im Internet unter www.blw.admin.ch/Themen/Ein- und Ausfuhr heruntergeladen werden.
Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.
Antwort des Bundesrates.