Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates
08.401 · Parlamentarische Initiative · 2008-03-17
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlament nimmt die entsprechenden Gesetzesänderungen vor, damit beide Räte zu bundesrätlichen Verordnungen ein einfaches Veto, ohne Möglichkeit der Abänderung, einlegen können, wenn dies von einem Drittel der Ratsmitglieder in einem der beiden Räte (von 67 Mitgliedern des Nationalrates oder 16 Mitgliedern des Ständerates) verlangt wird.
Begründung
Das Parlament stellt immer häufiger fest, dass der Wille des Gesetzgebers in den Verordnungen nicht vollumfänglich respektiert wird. Es geht nun darum, einen bereits vorprogrammierten Konflikt zwischen dem Parlament und der Regierung respektive der Verwaltung doch noch zu vermeiden. Ein solcher Konflikt könnte das Parlament dazu verleiten, Gesetze mit immer mehr Detailregelungen zu verabschieden, um den Spielraum für Interpretationen möglichst einzuschränken. Die Einführung eines Verordnungsvetos nach dem Vorbild des Kantons Solothurn soll eine wirksame Kontrolle darüber ermöglichen, dass der Wille des Parlamentes respektiert wird.