08.5007 · Fragestunde. Frage · 2008-03-10
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz schlägt in den Diskussionen über die Ausarbeitung eines Fakultativprotokolls zu Pakt I einen "à la carte"-Ansatz vor, der es den Staaten erlauben würde, diejenigen Rechte auszuwählen, die sie ihrer Gerichtsbarkeit unterwerfen wollen. Dieser Ansatz schwächt insbesondere die Reichweite des künftigen Protokolls.
Wie rechtfertigt der Bundesrat seinen Vorschlag, der in keiner Weise mit den von der Schweiz unternommenen Anstrengungen übereinstimmt, den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu verstärken?