08.5024 · Fragestunde. Frage · 2008-03-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesamt für Justiz hat in einem Gutachten im vergangenen Herbst festgestellt, dass das Bundesamt für Gesundheit eine Aufsichtspflicht gegenüber Santésuisse hat. Der Bundesrat hat in der Fragestunde vom 10. Dezember 2007 festgehalten, dass er in einer Arbeitsgruppe prüfen wolle, wie diese Aufsichtspflicht wahrgenommen werden könnte.
Zu welchen Resultaten ist diese Arbeitsgruppe gekommen?
Wann ist mit konkreten Massnahmen zu rechnen?