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08.5183 · Fragestunde. Frage · 2008-06-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemeinden, die Landschaften unter Schutz stellen und darum Einbussen an Wasserzinsen erleiden, werden entschädigt. Der Referenz-Strompreis wurde im Jahre 1999 von 10 Rappen pro Kilowattstunde auf 6 Rappen pro Kilowattstunde gesenkt, mit dem Argument, der Strompreis werde infolge der Liberalisierung der Strommärkte massiv sinken. Das Gegenteil ist eingetroffen. Der Durchschnittspreis für Spitzenstrom stieg von 2,8 Rappen (1999) auf 12,4 Rappen (2006).

Ist der Bundesrat bereit, die Abgeltung an die Strompreisentwicklung anzupassen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Referenzstrompreis von heute 6 Rappen wird nur herangezogen, um beurteilen zu können, ob eine Gesuchstellerin (Gemeinden, Kantone) Anrecht auf Ausgleichsbeiträge hat. Eine Änderung des Referenzwertes führt daher bei den bestehenden Verträgen nicht zu höheren Ausgleichsbeiträgen. Dazu müsste das Wasserzinsmaximum im Wasserrechtsgesetz erhöht werden.